Polizeiliche Auflösung des Zeltlagers im Vogelsbergkreis? Ist der örtliche Amtleiter möglicherweise der Patient Null ?
Gegendarstellung der Celestine Community zu den regionalen Pressemitteillungen
In den regionalen Pressemitteilungen aus Fulda, Osthessen,
Oberhessen, Hersfeld, Lauterbach, sowie auf nh24, überdies weiterverbreitet
auf facebook, wurde über die Auflösung eines Zeltlagers in Vogelsbergkreis /
Herbstein berichtet. Diese Berichte sind inhaltlich falsch oder unvollständig.
Aus Mitteilungen des dpa ungeprüft ganze Artikel zu konstruieren ist schlichtweg
schlechter Journalismus. Eine Vertreterin der freien Presse wohnte jedoch der
kompletten Veranstaltung, wie auch allen Begehungen und Besprechungen mit den
Behörden bei, so dass es für den interessierten Leser nun eine Gegendarstellung
geben kann.
Zu den augenscheinlichsten Angaben ist zu sagen, dass es lediglich 3 vis-a-vis
Kontakte zwischen den Vertretern der Kreisverwaltung, kommunaler Aufsichtsbehörden
und dem Veranstalter, im Bezug auf die Veranstaltung, gab:
die ERSTbesichtigung am 29.07.2020,
die unangekündigte Kontrolle am 05.08.2020 und
die unerwartete Aufforderung zu Räumen am 07.08.2020.
geplante Veranstaltungsdauer: 31.07.2020 bis 09.08.2020
Die Räumung bedurfte zu keiner Zeit der Unterstützung seitens der Polizei, da
der Räumungsanordnung ohne Widerstand Folge geleistet wurde.
Zum Ablauf:
Am 11.05.20 wurde die Veranstaltung vom Veranstalter förmlich
angezeigt.
Der Vereinsvorstand / Veranstalter erhielt nach mehreren
Telefonaten im Vorfeld, die groben Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung etwa
1 Woche vor dessen Beginn. Nach der Begehung – also 46 Stunden vor der
Veranstaltung wurden mündlich weitere
Auflagen, die den Schriftsatz deutlich überstiegen, festgelegt. Dazu ist
festzuhalten, dass sich die Vertreter des Gesundheitsamtes auf konkretes
Nachfragen der Vertreter des Veranstalters kaum auf eine klare Definition der
einzelnen Fachtermini festzulegen vermochten.
Zum Beispiel legen die Auslegungshinweise der hessischen
Landesregierung zu den Corona-Kontaktbeschränkungen zur Höchst-Teilnehmerzahl
für Veranstaltungen fest, dass „Mitwirkende“ nicht zu den Teilnehmern einer
Veranstaltung zu zählen sind. Obwohl der Veranstalter bis zu 25 Personen als
Mitwirkende, also Mitarbeiter für die Kontrollen der Corona-Auflagen nannte,
hat das Gesundheitsamt dem Veranstalter zur Umsetzung jedoch lediglich 10 Menschen,
als „Mitwirkende“ bzw. Mitarbeiter zugesprochen, obgleich der Veranstalter
mehrfach betonte, dass deutlich mehr Menschen zur Umsetzung eingeplant waren
und benötigt werden.
Die Veranstaltung wurde für 250 Teilnehmer zugelassen. Laut schriftlicher
Anordnung sollten sich Gruppen a 10 Personen zusammenfinden, die zu Personen
außerhalb der Gruppe während der kompletten 10 Tage der Veranstaltung Abstand zu
halten hatten und die sich während der gesamten Dauer nicht vermischen sollten.
Im Rahmen der Begehung wurde die Regel mündlich dahingehend erweitert, dass
jede Gruppe einer festen Sanitäranlage zuzuordnen sei.
Auf die Frage, wie das Mitarbeiter-/Orga-Team hierbei zu behandeln
sei, hieß es nur „diese seinen dann Q1“, also die Kontaktgruppe 1, die im Falle
einer festgestellten Infektion in jedem Fall sofort in Quarantäne müssten.
Ebenfalls mündlich nachgetragen wurde darüber hinaus, dass
seitens der reduzierten Orga sichergestellt werden, dass die öffentlichen
sanitären Anlagen über die morgen und abendliche Reinigung seitens des
Geländebetreibers hinaus, im 2-Stunden-Takt Wischdesinfiziert werden solle, eigenverantwortliche
Reinigungen durch die Teilnehmer würden nicht anerkannt.
Die Reinigungskräfte seien schriftlich zu fixieren und die Reinigungen von den
durchführenden verantwortlichen Personen zu protokollieren. Ob und wie diese
Reinigungskräfte in die Auflagen Berücksichtigung finden, wurde nicht erklärt.
Das Camp begann planmäßig am 31.07. um 14 Uhr. Die Stück für Stück
anreisenden Menschen wurden aufgefordert sich in 10er Gruppen
zusammenzuschließen, wobei jeder Erstbezieher einer Festunterkunft auch einen
entsprechenden Erfassungsbogen ausgehändigt bekam. Ebenso wurden die Camper
aufgeklärt und bereits beim ersten sogenannten Plenum Gruppen gebildet.
Da das Camp 10 Tage gehen sollte, war abzusehen, dass bis zum letzten
Wochenende des Camps noch Menschen anreisen können und es demnach auch nicht ab
Tag 1 vollständige Listen geben kann. Die Anordnung, dass Zehner-Gruppen zu
bilden seien und sich nicht vermischen dürfen, verbietet kein späteres anreisen
oder früheres abreisen! Schlussendlich können folgerichtig nur jene Menschen
erfasst werden die auch tatsächlich der Veranstaltung beiwohnten und nicht etwa
auch all jene, die lediglich angekündigt hatten zu erscheinen. Der regionalen
Presse entnimmt man jedoch, dass eben eine Unvollständigkeit dieser Listen,
Grund zur Auflösung gewesen sein soll.
Am Tag der Erstbegehung wurde das etappenweise An- und Abreisen
jedoch bereits klar kommuniziert. Da dem Veranstalter in jenem mündlichen Gespräch
keine Abgabefrist für die Listen genannt wurde, ging der Verein entsprechend
davon aus, diese im kausalen Zusammenhang am Ende des Camps abgeben zu können.
Am 05.08.2020 fand eine unangekündigte Kontrolle statt.
Die Damen und Herren vom Amt waren offensichtlich außer Stande den im Vorfeld
feststehenden Programmplan zu lesen, obgleich bei der Erstbegehung klar und
deutlich geäußert wurde, dass man sich die Homepage zur Veranstaltung ausgiebig
angeschaut habe.
Ebenso wurde offensichtlich der Lageplan des Geländes im Kontext zur Begehung
nicht folgerichtig seitens der Behörden ausgewertet.
So wusste man angeblich nichts davon, dass die Camper auf der ausgewiesenen
Parkplatzwiese stehen werden, obwohl lang und breit darüber gesprochen wurde
was ein offizieller Campingwagen ist und was nicht.
Die Vertreter vom Amt stritten nun darum, dass aus ihrer Sicht die Parkplatzwiese
nicht zum Veranstaltungsgelände gehören würde, obgleich diese seit Jahren explizit
auf dem Lageplan ausgewiesen ist und durchaus auch bei der Begehung darüber
gesprochen wurde. Fernab dessen, dass sich auf öffentlichen Flächen gemäß des
Versammlungsgesetztes selbstredend auch Menschen in gewisser Zahl versammeln
dürfen, störte man sich offenkundig daran.
Vielleicht auch, weil man den Menschen auf der Parkplatzwiese unterstellte,
dass diese sicher nicht in der Lage oder bereit seien, alle zu den ihnen
zugewiesenen sanitären Anlagen zu gehen, ungeachtet dessen, dass sich in
Campingbussen in aller Regel eigene private Toiletten befinden, aber auch
ungeachtet dessen, dass der Hauptzeltplatz deutlich weiter entfernt von den
sanitären Anlagen liegt.
Unabhängig dieser bloßen Vermutungen, obliegt es weder dem Veranstalter, noch
einer Behörde, über die Kraft jedweder Blase oder auch der Bedürfnisse zu
Duschen, oder selbiges zu unterlassen, zu urteilen. Zu behaupten die Camper
würden nicht die ihnen zugewiesenen sanitären Anlagen benutzen, ist also eine bloße
Unterstellung basierend auf der persönlichen Lebenswelt der Behördler und keine
Tatsachenbehauptung.
Der Veranstalter hatte bereits zu Beginn des Camps ein Schild zum
Veranstaltungsgelände erstellt und angebracht und etwas weiter die Straße
hinauf eine Wache postiert. Auch wenn dies zu keinem Zeitpunkt seitens der
Behörden eingefordert wurde, hatte der Veranstalter dies in weiser Voraussicht
initiiert. Im Zuge der Parkwiesendiskussion, hat man sich nun darauf geeinigt,
selbiges Schild zum Wachposten zu versetzen. Hier bleibt anzumerken, dass sich
am Posten sowie durch das Veranstaltungsgelände auch öffentliche
Wirtschaftswege zur Durchfahrt befinden und öffentliche Straßen nicht einfach
mal so als Veranstaltungsgelände deklariert werden dürfen. Trotzdem kam man dem
Wunsch der Behörden nach, das Schild zum Straßenposten an der Kreuzung zum
Gelände zu versetzen und diese mit variablen Gegenständen zu sperren.
Interessanter Weise stützte man sich bei dem Kontrollgang zum 05.08.2020
darauf, dass bereits zu Beginn der Woche ein Kollege vom Amt durch die
Kontrolle preschte. Der Veranstalter erwiderte, dass der eingesetzte Posten dies
durchaus wahrnahm und umgehend einen entsprechenden Funkspruch abgab, was das Orga-Team
in helle Aufregung versetzte. Schlussendlich stellte sich heraus, dass hier nur
übliche Wasserproben entnommen wurden. Allein durch die Mitteilung dieses
Kenntnisstandes, hätte den Behörden klar sein dürfen, dass das Orga-Team
durchaus persönlich prüft wer sich auf dem Gelände befindet und wer nicht.
Spannend ist jedoch an dieser Stelle das Vorgehen zum einen, zum zweiten das
kurze Zeit später bei der offiziellen Kontrolle am 05.08., die Wasserprüfung zu
Beginn der Woche, vermeintliche Grundlagen für andere Verstöße darstellen
sollte, dessen Regeln jedoch keinerlei Anordnungen zu Grunde lagen.
Die Behauptung, dass kein Einlassposten vorgefunden worden wäre (zu dem es wie
o.a. keine Pflicht gab) und der Probenentnehmer keine Kontrolle passieren
musste, war schlichtweg weg falsch. Im Gegenteil, hat hier durch ein zu
schnelles Vorpreschen seitens des Mitarbeiters Hausfriedensbruch stattgefunden.
Im Übrigen gab es inzwischen Beschwerden einiger Eltern,
dass neben den akkreditierten Fotografen jemand vom Amt Kinder fotografiert
habe. Der Veranstalter bzw. die teilnehmenden Eltern behalten sich Strafanzeige
vor, sollten sie Bilder ihrer Kinder außerhalb der Community veröffentlicht
finden. Dem Veranstalter ist leider noch unklar, von wem diese Bilder konkret
gemacht worden sein sollen.
Nachfolgend zu den Campern auf der Parkplatzwiese und dem Einlass, wurde der offensichtlich
gerade stattfindende Flohmarkt bemängelt. Dieser sei laut Behörden nicht
angezeigt gewesen. Auch dies ist schlichtweg falsch, der Flohmarkt war sogar
explizit dem Programm auf der Homepage zu entnehmen, welche die Behörden
meinten ausgiebig geprüft zu haben.
Das Gesundheitsamt äußerte jedoch arge Bedenken über den Flohmarkt, obwohl
dieser unter freiem Himmel stattfand. Man befürchtete, dass ggf. mehr als 10
Menschen einen Kleiderbügel anfassen könnten. Dass es an den Eingängen zu den
Seminarhäusern und öffentlichen Toiletten insgesamt mehr
desinfizier-Möglichkeiten gab, als in jedem Supermarkt und dass einige
Aussteller des Flohmarktes eigene Desinfektionsmöglichkeiten anboten, wurde
schlichtweg ignoriert. Auch der Alternativvorschlag kontaktlosem Präsentierens
und Berührung erst bei Kauf, wollte man nicht eingehen. Der Flohmarkt musste aufgrund
expliziter mündlicher Anordnung des Gesundheitsamtes abgebrochen werden, dem
der Veranstalter umgehend nachkam. Den Vertretern des Gesundheitsamtes war es
wichtiger daraufhin zu weisen, dass die Aussteller des Flohmarktes für den
Verkauf gebrauchter, privater Gegenstände möglicherweise eine Gewerbeanmeldung
bräuchten.
Darüber hinaus wurden etliche Menschen im Freien beobachtet, von denen die
Auflage im Rahmen des Flohmarkt Geschehens sogar insofern mitgetragen wurden,
dass viele der Personen sogar im Freien eine Mund-Nasenbedeckung trugen.
Wohlbemerkt trotz der heißen Hundstage. So viel Vorbildlichkeit ist alles
andere als selbst verständlich.
Die Wischdesinfektion und zugehörigen 2-Stunden-Pläne der sanitären Anlagen wurde
mit nur einer Stichprobe geprüft. Der Essensbereich wurde nur aus der Ferne
begutachtet, dieser wurde im Zuge der Veranstaltung extra komplett ins Freie
verlegt, Lebensmittel wurde durch die Wirtschaftscrew der Herberge herausgegeben
und ausschließlich über das Orga-Team verteilt. Die Teilnehmer hatten bei jedem
Essen fest zugewiesene Tische, welche nach dem Essen gereinigt und desinfiziert
wurden.
Viel mehr störte man sich hingegen am Kinderprogramm im Freien, genauer gesagt
an der Anzahl der Kinder 9 in einem Bereich, 3 in einem anderen. Ungeachtet blieb
dagegen, dass die Kinder zum einen durch Basteltische getrennt waren,
Gruppenkonform Abstand hielten und die meisten davon zusätzlich eine
Mund-Nasenbedeckung trugen.
Es interessierte auch niemanden, dass der sogenannte Kids Space ein großes
Areal im Freien hatte und 2-3 Pädagogen vor Ort hielt. Neue spontane mündliche
Anordnung: Sind 10 Kinder im Areal des Kids Space, beim Kinderprogramm, muss
jedes weitere Kind weggeschickt werden. Zum Kinderprogramm sei zusätzlich ab
diesem Tage nun ebenso Listen zu führen wie von jedem Workshop- und
Seminaranbieter, wenn möglich / bekannt auch rückwirkend.
Der Kontrollgang begann um 11 Uhr und endete circa 12:30 Uhr, einiges
o.a. wurden umgehend abgestellt. Ein Teil der Begehung wohnte eine Mitarbeiterin
des Veranstalters bei, welche alle Listen in der Übersicht hatte. Die Listen
wurden teilweise ausführlich begutachtet. Obwohl es dafür keinerlei
Rechtsgrundlage gab, dafür jedoch datenschutzrechtliche Bedenken des
Veranstalters, forderte der Amtsleiter jedoch zum selbigen Tag um die Zusendung
digitalisierter Listen, welche dann auch mehr Daten beinhalten sollten als wie
bei der Erstbegehung erbeten bzw. gesetzlich vorgeschrieben. An dieser Stelle
darf man sich fragen inwiefern ein Veranstalter noch Treu und Glauben seiner
Teilnehmer hat, wenn es einerseits heißt er würde nach 4 Wochen die Unterlagen
vernichten und dieser nun andererseits dazu aufgefordert wird diese ohne einen
einzigen bekannten positiven Sars Cov 2 Test zu haben, abgeben zu müssen. Über
diesen Umstand darf man wohl zukünftig bei jedem Besuch gastronomischer Einrichtungen
nachdenken.
Darüber hinaus bleibt bei der Forderung zur digitalisierten Abgabe anzumerken,
dass hinlängst bekannt ist, dass das Büro des Ferienlagers bald schließen werde
und die übrige Netzabdeckung vor Ort mangelhaft bis nicht vorhanden ist.
Dennoch versuchte man auch diesen Wunsch weitestmöglich nachzukommen, auch wenn
das bedeutete, dass bis in die Abendstunden hinein weitere Teile des Orgateams
mit eben jener Digitalisierung beschäftigt waren, anstatt mit der
Aufrechterhaltung aller Abläufe der Veranstaltung und der Umsetzung der neuen,
zusätzlichen Auflagen.
Weitergehend wurden alle Workshopgeber und die Gestalter des Kinderprogramms, darüber
informiert, dass ab nun an zu verzeichnen ist welche Gruppen an ihren Workshops
teilgenommen haben.
Man verabschiedete sich nach etwa 1,5 Stunden Kontrollbegehung, mit der
Anmerkung dass es ggf. eine weitere Kontrolle geben wird, diese erfolgte nicht.
Statt dessen erschienen die Behörden am Freitag den 07.08. gegen 12
Uhr mit einer kostenpflichtigen Anordnung, die Veranstaltung abzubrechen und
bis 14 Uhr komplett abgebaut und geräumt zu haben. Sollte diese Frist nicht
eingehalten werden, wurde mit gefühlt massivem Polizeieinsatz gedroht, die
nicht unerheblichen Kosten habe dann der Verein zu tragen.
10 zugebilligte Menschen des Orga-Teams sollte dies nun 250 weiteren Menschen mitteilen,
welche sich auf einer Fläche von 85.000 m² verteilt hatten, sofern sie nicht
gerade in den umliegenden Ortschaften ihre Besorgungen erledigten.
An einem sogenannten Hundstag mit 30-32 Grad im Schatten sollten nun Menschen
jeden Alters, vom Kleinkind bis zum Rentner unter wolkenlosem Himmel, in der
prallen Mittagssonne abbauen was 2 Tage zum Aufbau brauchte, wie auch ihr
persönliches Hab und Gut räumen, um dann den Platz zu verlassen. Begleitet von
nahezu abwesendem Wind, der mit 4 km / h gerade mal als leiser Zug beschrieben
werden kann und keine abkühlende Wirkung entfaltet... musste in kürzester Zeit
ein Rettungswagen für die ersten Hitzegeschädigten gerufen werden.
Daraufhin bekam man die Order seitens der Rettungskräfte, dass doch bitte jeder
in seinem Tempo zu räumen und auf seine Gesundheit zu achten habe. Leider
konnte diese Mitteilung jedoch nicht restlos an alle Teilnehmer kommuniziert
werden, so dass etliche Menschen diesen Abbruch als traumatische Situation
erlebten… in Unsicherheit was folgen würde, unter Androhung eines
Polizeieinsatzes, in der Hitze der Hundstage für sich und ihre Lieben zu Packen
und abzureisen.
Ein Einsatz von Polizei erfolgte NICHT zur Räumung. Das war
auch nicht notwendig, da der Verfügung zu Räumen ohne Widerstand nachgekommen
wurde. Die Beamten welche sich im Dienst befanden, begleiteten jedoch später die
Spontan-Demo, welche einige Stunden später gegen 17:30 Uhr angezeigt wurde um
den bereits abgereisten Menschen die Gelegenheit zu geben, ihren Unmut vor dem
Gesundheitsamt kund zu tun. Von 250 Menschen waren nur noch 36 in der Lage an
der Spontan-Demo teilzunehmen. Alles anderen waren oder fühlten sich völlig
erschöpft.
Die örtliche Polizei bedankte sich im Übrigen an dessen Ende
für den vorbildlichen Ablauf.
Nichts des do trotz empfindet der Verein die
Anordnung, vom Kleinkind bis zum Rentner, unter 30-32 Grad im Schatten,
unausweichlich in der prallen Mittagsonne, binnen 2 Stunden zu räumen was 2
Tage zum Aufbau brauchte, als grob fahrlässig. Sollte der Vogelsbergkreis
tatsächlich von einer Gefahrenlage durch das Sars-Cov-2 Virus ausgegangen sein,
war es überdies für weitere Landkreise mehr als bedenklich die Teilnehmer zu
verstreuen.
Bei Recherchen nach Abreise erfuhr der Verein, dass es sogar örtlich neu
initiierte Testcenter gab. Diese wurde weder verpflichtend in Anspruch
genommen, noch angeboten.
Die Community und der Vogelsbvergkreis darf sich -im hoffentlich nicht
eintretenden Infektionsfall-, überdies die Frage stellen, ob der Amtsleiter
möglicherweise der sogenannte Patient Null ist. Rückblickend betrachtet empfindet
der Verein es durchaus bedenklich, dass der Amtsleiter bei der Erstbegehung als
einziger ohne Maske das Gelände begutachtete, mitsamt der Räumlichkeiten, ohne
sonderlich Abstand zu wahren. Schließlich ist hinlängst bekannt, dass eine
Mund-Nasen-Bedeckung lediglich einen Fremdschutz bieten soll, jedoch keinerlei
Eigenschutz darstellt.
Was dagegen wissenschaftlich noch unklar ist, ob und inwieweit ein Mensch der
die Krankheit Covid 19 überstanden hat, darüber hinaus noch ansteckend sein
könnte, oder später durch den Kontakt mit Covid 19 Erkrankten als symptomloser
Überträger gilt.
Schließlich berichtete der Amtsleiter dem Veranstalter -der zu diesem Zeitpunkt
mit 4 Personen vertreten war-, dass er selbst mit allen Symptomen erkrankt war
und über mehrere Wochen „flach gelegen“ habe. Er betonte dabei, dass die
Krankheit auch nicht zu unterschätzen sei. Im Regelfall folgten pro Tag, den
die Menschen die `beim ihm´ auf der Intensivstation lagen, 1 ganze Woche in der
Reha.
Hoffen wir das der Amtsleiter in seiner Funktion als Arzt das Risiko, dass
eventuell von ihm selbst ausging, besser einschätzen kann, als es die Thesen anderer
Wissenschaftler hergeben.
© Text
Pressestelle Celestine: freie Journalistin Daniela Schenk
in Abstimmung und Ergänzung zum Hauptvorstand der Celestine Community Olli Köhl
Den offiziellen O-Ton des Vorstandes findet ihr hier:
https://youtu.be/3WZUb5q6X2Y
Folgt uns auch gerne auf https://t.me/huerdenflug
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