Polizeiliche Auflösung des Zeltlagers im Vogelsbergkreis? Ist der örtliche Amtleiter möglicherweise der Patient Null ?

 
Gegendarstellung der Celestine Community zu den regionalen Pressemitteillungen

In den regionalen Pressemitteilungen aus Fulda, Osthessen, Oberhessen, Hersfeld, Lauterbach, sowie auf nh24, überdies weiterverbreitet auf facebook, wurde über die Auflösung eines Zeltlagers in Vogelsbergkreis / Herbstein berichtet. Diese Berichte sind inhaltlich falsch oder unvollständig.

Aus Mitteilungen des dpa ungeprüft ganze Artikel zu konstruieren ist schlichtweg schlechter Journalismus. Eine Vertreterin der freien Presse wohnte jedoch der kompletten Veranstaltung, wie auch allen Begehungen und Besprechungen mit den Behörden bei, so dass es für den interessierten Leser nun eine Gegendarstellung geben kann.

Zu den augenscheinlichsten Angaben ist zu sagen, dass es lediglich 3 vis-a-vis Kontakte zwischen den Vertretern der Kreisverwaltung, kommunaler Aufsichtsbehörden und dem Veranstalter, im Bezug auf die Veranstaltung, gab:
die ERSTbesichtigung am 29.07.2020,
die unangekündigte Kontrolle am 05.08.2020 und
die unerwartete Aufforderung zu Räumen am 07.08.2020.


geplante Veranstaltungsdauer: 31.07.2020 bis 09.08.2020

Die Räumung bedurfte zu keiner Zeit der Unterstützung seitens der Polizei, da der Räumungsanordnung ohne Widerstand Folge geleistet wurde.

Zum Ablauf:

Am 11.05.20 wurde die Veranstaltung vom Veranstalter förmlich angezeigt.

Der Vereinsvorstand / Veranstalter erhielt nach mehreren Telefonaten im Vorfeld, die groben Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung etwa 1 Woche vor dessen Beginn. Nach der Begehung – also 46 Stunden vor der Veranstaltung wurden mündlich weitere Auflagen, die den Schriftsatz deutlich überstiegen, festgelegt. Dazu ist festzuhalten, dass sich die Vertreter des Gesundheitsamtes auf konkretes Nachfragen der Vertreter des Veranstalters kaum auf eine klare Definition der einzelnen Fachtermini festzulegen vermochten.

Zum Beispiel legen die Auslegungshinweise der hessischen Landesregierung zu den Corona-Kontaktbeschränkungen zur Höchst-Teilnehmerzahl für Veranstaltungen fest, dass „Mitwirkende“ nicht zu den Teilnehmern einer Veranstaltung zu zählen sind. Obwohl der Veranstalter bis zu 25 Personen als Mitwirkende, also Mitarbeiter für die Kontrollen der Corona-Auflagen nannte, hat das Gesundheitsamt dem Veranstalter zur Umsetzung jedoch lediglich 10 Menschen, als „Mitwirkende“ bzw. Mitarbeiter zugesprochen, obgleich der Veranstalter mehrfach betonte, dass deutlich mehr Menschen zur Umsetzung eingeplant waren und benötigt werden.
Die Veranstaltung wurde für 250 Teilnehmer zugelassen. Laut schriftlicher Anordnung sollten sich Gruppen a 10 Personen zusammenfinden, die zu Personen außerhalb der Gruppe während der kompletten 10 Tage der Veranstaltung Abstand zu halten hatten und die sich während der gesamten Dauer nicht vermischen sollten. Im Rahmen der Begehung wurde die Regel mündlich dahingehend erweitert, dass jede Gruppe einer festen Sanitäranlage zuzuordnen sei.

Auf die Frage, wie das Mitarbeiter-/Orga-Team hierbei zu behandeln sei, hieß es nur „diese seinen dann Q1“, also die Kontaktgruppe 1, die im Falle einer festgestellten Infektion in jedem Fall sofort in Quarantäne müssten.

Ebenfalls mündlich nachgetragen wurde darüber hinaus, dass seitens der reduzierten Orga sichergestellt werden, dass die öffentlichen sanitären Anlagen über die morgen und abendliche Reinigung seitens des Geländebetreibers hinaus, im 2-Stunden-Takt Wischdesinfiziert werden solle, eigenverantwortliche Reinigungen durch die Teilnehmer würden nicht anerkannt.
Die Reinigungskräfte seien schriftlich zu fixieren und die Reinigungen von den durchführenden verantwortlichen Personen zu protokollieren. Ob und wie diese Reinigungskräfte in die Auflagen Berücksichtigung finden, wurde nicht erklärt.

Das Camp begann planmäßig am 31.07. um 14 Uhr. Die Stück für Stück anreisenden Menschen wurden aufgefordert sich in 10er Gruppen zusammenzuschließen, wobei jeder Erstbezieher einer Festunterkunft auch einen entsprechenden Erfassungsbogen ausgehändigt bekam. Ebenso wurden die Camper aufgeklärt und bereits beim ersten sogenannten Plenum Gruppen gebildet.

Da das Camp 10 Tage gehen sollte, war abzusehen, dass bis zum letzten Wochenende des Camps noch Menschen anreisen können und es demnach auch nicht ab Tag 1 vollständige Listen geben kann. Die Anordnung, dass Zehner-Gruppen zu bilden seien und sich nicht vermischen dürfen, verbietet kein späteres anreisen oder früheres abreisen! Schlussendlich können folgerichtig nur jene Menschen erfasst werden die auch tatsächlich der Veranstaltung beiwohnten und nicht etwa auch all jene, die lediglich angekündigt hatten zu erscheinen. Der regionalen Presse entnimmt man jedoch, dass eben eine Unvollständigkeit dieser Listen, Grund zur Auflösung gewesen sein soll.

Am Tag der Erstbegehung wurde das etappenweise An- und Abreisen jedoch bereits klar kommuniziert. Da dem Veranstalter in jenem mündlichen Gespräch keine Abgabefrist für die Listen genannt wurde, ging der Verein entsprechend davon aus, diese im kausalen Zusammenhang am Ende des Camps abgeben zu können.


Am 05.08.2020 fand eine unangekündigte Kontrolle statt.
Die Damen und Herren vom Amt waren offensichtlich außer Stande den im Vorfeld feststehenden Programmplan zu lesen, obgleich bei der Erstbegehung klar und deutlich geäußert wurde, dass man sich die Homepage zur Veranstaltung ausgiebig angeschaut habe.
Ebenso wurde offensichtlich der Lageplan des Geländes im Kontext zur Begehung nicht folgerichtig seitens der Behörden ausgewertet.
So wusste man angeblich nichts davon, dass die Camper auf der ausgewiesenen Parkplatzwiese stehen werden, obwohl lang und breit darüber gesprochen wurde was ein offizieller Campingwagen ist und was nicht.

Die Vertreter vom Amt stritten nun darum, dass aus ihrer Sicht die Parkplatzwiese nicht zum Veranstaltungsgelände gehören würde, obgleich diese seit Jahren explizit auf dem Lageplan ausgewiesen ist und durchaus auch bei der Begehung darüber gesprochen wurde. Fernab dessen, dass sich auf öffentlichen Flächen gemäß des Versammlungsgesetztes selbstredend auch Menschen in gewisser Zahl versammeln dürfen, störte man sich offenkundig daran.
Vielleicht auch, weil man den Menschen auf der Parkplatzwiese unterstellte, dass diese sicher nicht in der Lage oder bereit seien, alle zu den ihnen zugewiesenen sanitären Anlagen zu gehen, ungeachtet dessen, dass sich in Campingbussen in aller Regel eigene private Toiletten befinden, aber auch ungeachtet dessen, dass der Hauptzeltplatz deutlich weiter entfernt von den sanitären Anlagen liegt.
Unabhängig dieser bloßen Vermutungen, obliegt es weder dem Veranstalter, noch einer Behörde, über die Kraft jedweder Blase oder auch der Bedürfnisse zu Duschen, oder selbiges zu unterlassen, zu urteilen. Zu behaupten die Camper würden nicht die ihnen zugewiesenen sanitären Anlagen benutzen, ist also eine bloße Unterstellung basierend auf der persönlichen Lebenswelt der Behördler und keine Tatsachenbehauptung.

Der Veranstalter hatte bereits zu Beginn des Camps ein Schild zum Veranstaltungsgelände erstellt und angebracht und etwas weiter die Straße hinauf eine Wache postiert. Auch wenn dies zu keinem Zeitpunkt seitens der Behörden eingefordert wurde, hatte der Veranstalter dies in weiser Voraussicht initiiert. Im Zuge der Parkwiesendiskussion, hat man sich nun darauf geeinigt, selbiges Schild zum Wachposten zu versetzen. Hier bleibt anzumerken, dass sich am Posten sowie durch das Veranstaltungsgelände auch öffentliche Wirtschaftswege zur Durchfahrt befinden und öffentliche Straßen nicht einfach mal so als Veranstaltungsgelände deklariert werden dürfen. Trotzdem kam man dem Wunsch der Behörden nach, das Schild zum Straßenposten an der Kreuzung zum Gelände zu versetzen und diese mit variablen Gegenständen zu sperren.

Interessanter Weise stützte man sich bei dem Kontrollgang zum 05.08.2020 darauf, dass bereits zu Beginn der Woche ein Kollege vom Amt durch die Kontrolle preschte. Der Veranstalter erwiderte, dass der eingesetzte Posten dies durchaus wahrnahm und umgehend einen entsprechenden Funkspruch abgab, was das Orga-Team in helle Aufregung versetzte. Schlussendlich stellte sich heraus, dass hier nur übliche Wasserproben entnommen wurden. Allein durch die Mitteilung dieses Kenntnisstandes, hätte den Behörden klar sein dürfen, dass das Orga-Team durchaus persönlich prüft wer sich auf dem Gelände befindet und wer nicht.
Spannend ist jedoch an dieser Stelle das Vorgehen zum einen, zum zweiten das kurze Zeit später bei der offiziellen Kontrolle am 05.08., die Wasserprüfung zu Beginn der Woche, vermeintliche Grundlagen für andere Verstöße darstellen sollte, dessen Regeln jedoch keinerlei Anordnungen zu Grunde lagen.
Die Behauptung, dass kein Einlassposten vorgefunden worden wäre (zu dem es wie o.a. keine Pflicht gab) und der Probenentnehmer keine Kontrolle passieren musste, war schlichtweg weg falsch. Im Gegenteil, hat hier durch ein zu schnelles Vorpreschen seitens des Mitarbeiters Hausfriedensbruch stattgefunden.

Im Übrigen gab es inzwischen Beschwerden einiger Eltern, dass neben den akkreditierten Fotografen jemand vom Amt Kinder fotografiert habe. Der Veranstalter bzw. die teilnehmenden Eltern behalten sich Strafanzeige vor, sollten sie Bilder ihrer Kinder außerhalb der Community veröffentlicht finden. Dem Veranstalter ist leider noch unklar, von wem diese Bilder konkret gemacht worden sein sollen.

Nachfolgend zu den Campern auf der Parkplatzwiese und dem Einlass, wurde der offensichtlich gerade stattfindende Flohmarkt bemängelt. Dieser sei laut Behörden nicht angezeigt gewesen. Auch dies ist schlichtweg falsch, der Flohmarkt war sogar explizit dem Programm auf der Homepage zu entnehmen, welche die Behörden meinten ausgiebig geprüft zu haben.

Das Gesundheitsamt äußerte jedoch arge Bedenken über den Flohmarkt, obwohl dieser unter freiem Himmel stattfand. Man befürchtete, dass ggf. mehr als 10 Menschen einen Kleiderbügel anfassen könnten. Dass es an den Eingängen zu den Seminarhäusern und öffentlichen Toiletten insgesamt mehr desinfizier-Möglichkeiten gab, als in jedem Supermarkt und dass einige Aussteller des Flohmarktes eigene Desinfektionsmöglichkeiten anboten, wurde schlichtweg ignoriert. Auch der Alternativvorschlag kontaktlosem Präsentierens und Berührung erst bei Kauf, wollte man nicht eingehen. Der Flohmarkt musste aufgrund expliziter mündlicher Anordnung des Gesundheitsamtes abgebrochen werden, dem der Veranstalter umgehend nachkam. Den Vertretern des Gesundheitsamtes war es wichtiger daraufhin zu weisen, dass die Aussteller des Flohmarktes für den Verkauf gebrauchter, privater Gegenstände möglicherweise eine Gewerbeanmeldung bräuchten.

Darüber hinaus wurden etliche Menschen im Freien beobachtet, von denen die Auflage im Rahmen des Flohmarkt Geschehens sogar insofern mitgetragen wurden, dass viele der Personen sogar im Freien eine Mund-Nasenbedeckung trugen. Wohlbemerkt trotz der heißen Hundstage. So viel Vorbildlichkeit ist alles andere als selbst verständlich.

Die Wischdesinfektion und zugehörigen 2-Stunden-Pläne der sanitären Anlagen wurde mit nur einer Stichprobe geprüft. Der Essensbereich wurde nur aus der Ferne begutachtet, dieser wurde im Zuge der Veranstaltung extra komplett ins Freie verlegt, Lebensmittel wurde durch die Wirtschaftscrew der Herberge herausgegeben und ausschließlich über das Orga-Team verteilt. Die Teilnehmer hatten bei jedem Essen fest zugewiesene Tische, welche nach dem Essen gereinigt und desinfiziert wurden.

Viel mehr störte man sich hingegen am Kinderprogramm im Freien, genauer gesagt an der Anzahl der Kinder 9 in einem Bereich, 3 in einem anderen. Ungeachtet blieb dagegen, dass die Kinder zum einen durch Basteltische getrennt waren, Gruppenkonform Abstand hielten und die meisten davon zusätzlich eine Mund-Nasenbedeckung trugen.
Es interessierte auch niemanden, dass der sogenannte Kids Space ein großes Areal im Freien hatte und 2-3 Pädagogen vor Ort hielt. Neue spontane mündliche Anordnung: Sind 10 Kinder im Areal des Kids Space, beim Kinderprogramm, muss jedes weitere Kind weggeschickt werden. Zum Kinderprogramm sei zusätzlich ab diesem Tage nun ebenso Listen zu führen wie von jedem Workshop- und Seminaranbieter, wenn möglich / bekannt auch rückwirkend.

Der Kontrollgang begann um 11 Uhr und endete circa 12:30 Uhr, einiges o.a. wurden umgehend abgestellt. Ein Teil der Begehung wohnte eine Mitarbeiterin des Veranstalters bei, welche alle Listen in der Übersicht hatte. Die Listen wurden teilweise ausführlich begutachtet. Obwohl es dafür keinerlei Rechtsgrundlage gab, dafür jedoch datenschutzrechtliche Bedenken des Veranstalters, forderte der Amtsleiter jedoch zum selbigen Tag um die Zusendung digitalisierter Listen, welche dann auch mehr Daten beinhalten sollten als wie bei der Erstbegehung erbeten bzw. gesetzlich vorgeschrieben. An dieser Stelle darf man sich fragen inwiefern ein Veranstalter noch Treu und Glauben seiner Teilnehmer hat, wenn es einerseits heißt er würde nach 4 Wochen die Unterlagen vernichten und dieser nun andererseits dazu aufgefordert wird diese ohne einen einzigen bekannten positiven Sars Cov 2 Test zu haben, abgeben zu müssen. Über diesen Umstand darf man wohl zukünftig bei jedem Besuch gastronomischer Einrichtungen nachdenken.
Darüber hinaus bleibt bei der Forderung zur digitalisierten Abgabe anzumerken, dass hinlängst bekannt ist, dass das Büro des Ferienlagers bald schließen werde und die übrige Netzabdeckung vor Ort mangelhaft bis nicht vorhanden ist.

Dennoch versuchte man auch diesen Wunsch weitestmöglich nachzukommen, auch wenn das bedeutete, dass bis in die Abendstunden hinein weitere Teile des Orgateams mit eben jener Digitalisierung beschäftigt waren, anstatt mit der Aufrechterhaltung aller Abläufe der Veranstaltung und der Umsetzung der neuen, zusätzlichen Auflagen.
Weitergehend wurden alle Workshopgeber und die Gestalter des Kinderprogramms, darüber informiert, dass ab nun an zu verzeichnen ist welche Gruppen an ihren Workshops teilgenommen haben.

Man verabschiedete sich nach etwa 1,5 Stunden Kontrollbegehung, mit der Anmerkung dass es ggf. eine weitere Kontrolle geben wird, diese erfolgte nicht.
Statt dessen erschienen die Behörden am Freitag den 07.08. gegen 12 Uhr mit einer kostenpflichtigen Anordnung, die Veranstaltung abzubrechen und bis 14 Uhr komplett abgebaut und geräumt zu haben. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, wurde mit gefühlt massivem Polizeieinsatz gedroht, die nicht unerheblichen Kosten habe dann der Verein zu tragen.

10 zugebilligte Menschen des Orga-Teams sollte dies nun 250 weiteren Menschen mitteilen, welche sich auf einer Fläche von 85.000 m² verteilt hatten, sofern sie nicht gerade in den umliegenden Ortschaften ihre Besorgungen erledigten.
An einem sogenannten Hundstag mit 30-32 Grad im Schatten sollten nun Menschen jeden Alters, vom Kleinkind bis zum Rentner unter wolkenlosem Himmel, in der prallen Mittagssonne abbauen was 2 Tage zum Aufbau brauchte, wie auch ihr persönliches Hab und Gut räumen, um dann den Platz zu verlassen. Begleitet von nahezu abwesendem Wind, der mit 4 km / h gerade mal als leiser Zug beschrieben werden kann und keine abkühlende Wirkung entfaltet... musste in kürzester Zeit ein Rettungswagen für die ersten Hitzegeschädigten gerufen werden.

Daraufhin bekam man die Order seitens der Rettungskräfte, dass doch bitte jeder in seinem Tempo zu räumen und auf seine Gesundheit zu achten habe. Leider konnte diese Mitteilung jedoch nicht restlos an alle Teilnehmer kommuniziert werden, so dass etliche Menschen diesen Abbruch als traumatische Situation erlebten… in Unsicherheit was folgen würde, unter Androhung eines Polizeieinsatzes, in der Hitze der Hundstage für sich und ihre Lieben zu Packen und abzureisen.

Ein Einsatz von Polizei erfolgte NICHT zur Räumung. Das war auch nicht notwendig, da der Verfügung zu Räumen ohne Widerstand nachgekommen wurde. Die Beamten welche sich im Dienst befanden, begleiteten jedoch später die Spontan-Demo, welche einige Stunden später gegen 17:30 Uhr angezeigt wurde um den bereits abgereisten Menschen die Gelegenheit zu geben, ihren Unmut vor dem Gesundheitsamt kund zu tun. Von 250 Menschen waren nur noch 36 in der Lage an der Spontan-Demo teilzunehmen. Alles anderen waren oder fühlten sich völlig erschöpft.

Die örtliche Polizei bedankte sich im Übrigen an dessen Ende für den vorbildlichen Ablauf.

Nichts des do trotz empfindet der Verein die Anordnung, vom Kleinkind bis zum Rentner, unter 30-32 Grad im Schatten, unausweichlich in der prallen Mittagsonne, binnen 2 Stunden zu räumen was 2 Tage zum Aufbau brauchte, als grob fahrlässig. Sollte der Vogelsbergkreis tatsächlich von einer Gefahrenlage durch das Sars-Cov-2 Virus ausgegangen sein, war es überdies für weitere Landkreise mehr als bedenklich die Teilnehmer zu verstreuen.

Bei Recherchen nach Abreise erfuhr der Verein, dass es sogar örtlich neu initiierte Testcenter gab. Diese wurde weder verpflichtend in Anspruch genommen, noch angeboten.

Die Community und der Vogelsbvergkreis darf sich -im hoffentlich nicht eintretenden Infektionsfall-, überdies die Frage stellen, ob der Amtsleiter möglicherweise der sogenannte Patient Null ist. Rückblickend betrachtet empfindet der Verein es durchaus bedenklich, dass der Amtsleiter bei der Erstbegehung als einziger ohne Maske das Gelände begutachtete, mitsamt der Räumlichkeiten, ohne sonderlich Abstand zu wahren. Schließlich ist hinlängst bekannt, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung lediglich einen Fremdschutz bieten soll, jedoch keinerlei Eigenschutz darstellt.

Was dagegen wissenschaftlich noch unklar ist, ob und inwieweit ein Mensch der die Krankheit Covid 19 überstanden hat, darüber hinaus noch ansteckend sein könnte, oder später durch den Kontakt mit Covid 19 Erkrankten als symptomloser Überträger gilt.
Schließlich berichtete der Amtsleiter dem Veranstalter -der zu diesem Zeitpunkt mit 4 Personen vertreten war-, dass er selbst mit allen Symptomen erkrankt war und über mehrere Wochen „flach gelegen“ habe. Er betonte dabei, dass die Krankheit auch nicht zu unterschätzen sei. Im Regelfall folgten pro Tag, den die Menschen die `beim ihm´ auf der Intensivstation lagen, 1 ganze Woche in der Reha.

Hoffen wir das der Amtsleiter in seiner Funktion als Arzt das Risiko, dass eventuell von ihm selbst ausging, besser einschätzen kann, als es die Thesen anderer Wissenschaftler hergeben.


© Text Pressestelle Celestine: freie Journalistin Daniela Schenk
in Abstimmung und Ergänzung zum Hauptvorstand der Celestine Community Olli Köhl

Den offiziellen O-Ton des Vorstandes findet ihr hier:
https://youtu.be/3WZUb5q6X2Y

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