Berlin veröffentlichte zwei verschiedene Corona Verordnungen

Der Berliner Senat veröffentlichte 2 verschiedene Fassungen der aktuellen Corona-Verordnung. Grundsätzlich sollten im Rahmen einer "erweiterten Einlasskontrolle" Selbsttests an der Ladentür möglich sein, inklusive einem Anspruch auf eine Bescheinigung des Ergebnisses. Auf Tagesspiegel-Anfrage hatte die Wirtschaftsverwaltung zudem am Montagabend bestätigt, dass Ladenpersonal Selbsttests am Eingang kontrollieren soll.

Zur Bescheinigung über einen Selbsttest und Aufsicht heißt in der Verordnung die Dienstag veröffentlicht wurde (also wenige Stunden vor Umsetzung), diese dürfe nur "von einer durch die jeweiligen Verantwortlichen hierzu beauftragten und hierfür geschulten Person ausgestellt werden". Unklar bleibt welche Art von Schulung gemeint ist.

Über Nacht jedoch veränderte der Senat den Text der Verordnung jedoch noch einmal. (...) eine "erweiterter Einlasskontrolle" erschien hier vorerst nicht mehr.

Zur Bescheinigung über das Testergebnis hieß es nun, diese dürfe "nur von einer durch die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung hierfür beauftragten Stelle ausgestellt werden". 

Die Formulierung wurde also verschärft. Da die Einzelhändler nun aber die Ergebnisse von Selbsttest nicht selbst bestätigen dürfen, wobei jüngsten Berichten zufolge die Mitarbeiter mit direktem Kundenkontakt dazu verpflichtet wurden das Angebot auch wahrzunehmen (https://www.rbb24.de/politik/thema/corona/beitraege/2021/03/berlin-corona-verordnung-test-kundenkontakt.html), wurden einige Angestellte wurden in diesem Zuge am frühen Morgen von der Situation eindeutig damit überrascht. Sie mussten sich nun ad hoc ein Testzentrum suchen um mittels Bescheinigung überhaupt erst einmal ihren Dienst antreten zu können.

Die Arbeitgeber wurden schließlich dazu verpflichtet ihren Angestellten MINDESTENS 2 kostenfreie Test pro Woche anbieten zu müssen. Was durchaus auch mit einer Kostenübernahme des 2. Test gelöst werden kann, da der Bürger seit neuester Lage eh einen Anspruch auf 1 kostenlosen Test pro Woche hat.

Der Tagesspiegel berichtet darüber hinaus

«Das alles steht im Konjunktiv, weil es nicht rechtlich gültig ist - obwohl es vom Senat so veröffentlicht wurde. Maßgeblich sind die Formulierungen aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt. An welche ihrer beiden Veröffentlichungen sich die Verwaltung letztlich hält, konnten betroffene Unternehmen und Händler:innen am Morgen nur mutmaßen.

Bis zum Mittag passte der Senat die Formulierungen zur Testpflicht auf der Website schließlich dem korrekten Text aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt an. Ob die beschlossenen Änderungen im Übrigen vollständig übernommen wurden, war zunächst jedoch unklar. Der auf der Senatswebsite veröffentliche Volltext der Verordnung kann deshalb vorerst kaum als verlässliche Quelle für die aktuellen Corona-Regeln in Berlin gelten.

Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte lieber darauf verzichten, Selbsttests unter Aufsicht anzubieten. Die Senatsgesundheitsverwaltung verbreitete am Dienstag über Twitter ihre Mustervorlage für die Bescheinigung (https://www.berlin.de/corona/media/downloads/), die sie Arbeitgeber:innen zum Herunterladen anbot. In einer Fußnote drohte sie mit rechtlichen Konsequenzen im Fall einer Urkundenfälschung: "Jeder festgestellte Versuch wird zur Anzeige gebracht." Sie selbst ging zu diesem Zeitpunkt offenbar schon davon aus, dass nur zertifizierte Stellen die Tests vornehmen werden. Notiert werden soll das "Testzentrum".»

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